Photovoltaikzuschussrichtlinien und Beschluss des Bauausschusses für die Erstellung des B-Plans für eine PV-Freiflächenanlage

Das gab es schon seit langem: Einen Energieautarkie-Beschluss des Gemeinderates sowie ein ebenfalls verabschiedetes Energieeinsparkonzept für Hallbergmoos, das die FfE GmbH, die Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. mit Sitz in München im Jahr 2012 erstellt hatte.

Trotz dieser Beschlüsse gehört Hallbergmoos aktuell in der jährlich ausgerichteten Solarkreisliga zu den Schlusslichtern unter den Gemeinden. Zur Erinnerung: Hallbergmoos ist Mitglied des Klimaschutzbündnisses und trägt den „Energiewendebeschluss“ des LK Freising aus dem Jahr 2007 mit, der besagt, dass der Landkreis die Energiewende bis 2035 geschafft haben will.



Im Frühjahr 2019 legte die Firma Vispiron dann auf Beschluss des AK Nachhaltigkeit eine PV-Potentialanalyse als professionelle Kurzstudie für die Gemeinde Hallbergmoos vor. Diese war die Grundlage für mehrere Anträge des AK Nachhaltigkeit an Bürgermeister und Gemeinderat:

  • für die Ansprache der Grundbesitzer durch die Gemeindeverwaltung, denen die infrage kommenden Grundstücke für potentielle PV-Freiflächenanlagen gehörten;
  • für die Ansprache der Investoren im Gewerbegebiet, denen die Gewerbeimmobilien mit ausreichend großen und geeigneten Dachflächen gehören.
  • Zusätzlich zu diesen Anträgen wurde die Förderung von Photovoltaik auf Privathäusern gefordert und zu diesem Zweck ein Budget von 200.000 EUR beantragt.

Der AK Nachhaltigkeit ging dann bzgl. der Umsetzung in Vorleistung, nahm nach Vermittlung durch die Gemeindeverwaltung den Kontakt zu einem interessierten Investor auf und organisierte nach Absprache mit diesem einen Infoabend mit zwei ausgewiesenen Photovoltaik-Spezialisten – unter dem Titel „ Photovoltaik (speziell) im Gewerbe“.